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Donnerstag, 12. Januar 2012

Freibrief für Kinderschänderinnen

"In der Begründung für die Aufhebung des Urteils der Vorinstanzen führte das Koblenzer Oberlandesgericht aus, grundsätzlich sei ein sexuelles Verhältnis zwischen einer 14-Jährigen und einem 32-Jährigen nicht strafbar."1
Nach diesem Urteil haben sie gut lachen: Die Kinderschänderinnen.

Wie bitte? Seit wann denn das? Kann jetzt jede Pädophile Sex mit Minderjährigen haben, sofern sie keine Schutzbefohlene ist?

Gut, ein Freibrief für Kinderschänderinnen ist das Urteil wohl nicht, aber wieder ein abgebrochenes Stück Mauer auf dem Weg in die pädophile Dekadenz.2
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(1) Umstrittenes Urteil: Gericht spricht Lehrer nach Sex mit Schülerin frei; SPIEGEL ONLINE
(2) Der Text ist eine Persiflage auf ähnliche Texte, die andersherum auf feministischen Netzseiten auftauchen. Warum den Spieß nicht satirisch umdrehen und mit einem groben Klotz auf den groben Keil hauen? Fakt ist, das mehr Frauen unreife Knaben verführen als erwachsene Männer minderjährige Mädchen. Ich bin ein wissender Zeuge diverser weiblicher Begehrlichkeiten und ich verwette meinen Allerwertesten darauf, das kaum ein Knabe ähnlichen Offerten des weiblichen Geschlechts entkommen ist. Wenn schon kriminell, dann bitte gleichberechtigt. Denn ältliche und fette Matronen, die Knaben nachstellen sind nicht weniger dekadent und verwerflich als erwachsene Männer, die ihre pädophilen Fantasie nicht im Griff haben und sich an Minderjährigen vergreifen.

Auch das obige Bild ist ganz bewusst gewählt. Sodomie, im biblischen Sinne, ist hierzulande Staatsräson.

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