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Freitag, 15. April 2011

Herrschaft durch Verdacht

Ein Ostfriese hat den norddeutschen Radiosender wegen 'Volksverhetzung' angezeigt, weil ein Moderator sich 'entblödete' Ostfriesenwitze zum Besten zu geben.1

Solange es Radiosender trifft, ist das noch ertragbar. Eigentlich skurril. Es könnte aber auch jeden beliebigen Blogger treffen. In Kombination mit einem durchgeknallten Staatsanwalt kann sich der Betreffende schnell in einer kostentreibenden gerichtlichen Auseinandersetzung wiederfinden. Das ist nicht witzig und man kann annehmen, dass genau dieser Effekt beabsichtigt wurde, als man das Gesetz auf diese Weise erweitert hat. Vermutlich wird die Anzeige abgeschmettert, aber die allgemeine Verunsicherung bleibt: beim nächsten Mal könnte es andersrum laufen.

Die "allgemeine Verunsicherung" ist eine besonders perfide Spielart der "Herrschaft durch Verdacht". Die in der DDR sozialisierten Bundesbürger dürften die Wirkungsweise dieses Prinzip zur Genüge kennen. Wer am Abend einen Honecker Witz zum Besten gab, der konnte in aller Frühe Besuch von der Staatssicherheit bekommen - oder auch nicht.

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(1) BILD; Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Radiosender „ffn“

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