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Samstag, 10. März 2012

Nazis, Neger oder Juden unerwünscht

"Betreiber von Hotels dürfen grundsätzlich Rechtsextremisten wegen ihrer politischen Überzeugung als Gäste ablehnen - das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Dies gelte jedoch nicht, wenn die Buchung bereits bestätigt wurde. Geklagt hatte der frühere NPD-Chef-Voigt."

Jeder Eigentümer darf den Gebrauch seines Eigentums nach seinem Gusto einschränken. Dürfte er das nicht, wäre er faktisch enteignet. Natürlich darf ich jedermann auf die Strasse setzen, dessen Nase mir nicht passt.

Der Behuf auf die Meinungsfreiheit greift hier nicht: Man kann seine Meinung dort vertreten, wo sie erwünscht ist, wo man sie hören will oder sie niemanden stört. Man kann sich Land kaufen und dort nach belieben schwadronieren, solange man die Nachbarn nicht belästigt. Meinungsfreiheit gilt dort, wo sie Verfassungsrang hat; in Parlamenten ist der Abgeordnete nur seinem Gewissen verpflicht und vor strafrechtlicher Verfolgung immun. Es sei, man hebt sie auf. In öffentlichen Räumen hingegen darf der Holocaust nicht geleugnet werden; in privaten Räumen ist ein Hitlerbild nicht strafbewehrt. Jeder kann gesellschaftliche Freiräume nutzen und einen Blog betreiben. Man kann einladen, aber darf nicht fordern. Das ist der Punkt wo eine Meinung aufhört, Freiheit zu sein.

Das Urteil ist gut, aber es überzeugt mich in seiner Begründung nicht. Wie groß wäre das Geschrei wenn man Linke, Neger oder Juden unter ähnlichen Begründungen wie Nazis vom Platz verweisen würde? Was wäre, wenn ich ein Schild an die Tür meines Hauses anbrächte, auf dem stünde: "Nazis, Neger und Juden unerwünscht"? Natürlich muss ich keinem Nazi meinen Computer überlassen, nur weil er einen Anspruch auf Meinungsfreiheit erhebt. So wie der Betreiber eines Forums willkürlich Leute aussperren kann, dessen Aura ihm nicht passt. Meinungsfreiheit endet dort, wo das Eigentum beginnt.
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(1) Bundesgerichtshof: Hotelbetreiber dürfen Rechtsextremisten als Gäste ablehnen; SPIEGEL ONLINE

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