Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hat heute die Entscheidung getroffen, die schriftliche Promotionsleistung von Frau Schavan für ungültig zu erklären und ihr den Doktorgrad zu entziehen.(1)
Die Frage ist nicht, ob Schavan mit Absicht gehandelt hat oder nicht. Es bleibt der Fakt gravierender handwerklicher Mängel, der die Aberkennung des Titels allemal rechtfertigt.
Auch das Argument des langen Zeitraums der zwischen Anerkennung und Aberkennung liegt, ist bei Lichte nicht sonderlich stichhaltig: Soll man einen Mörder nur deshalb laufen lassen, weil man erst nach 30 Jahren in der Lage ist, die am Opfer gefundene DNA auszuwerten und eindeutig zuzuordnen?
Der Hinweis auf ihre "Lebensleistung" rechtfertigt die Aberkennung im Besonderen. Denn das, was sie beispielsweise im sogenannten "Bologna-Prozess" abgeliefert hat, war genau solcher Murks, wie es ihre Promotion ist.
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(1)Presseerklärung des Dekans der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Prof. Dr. B. Bleckmann, zur 236. Sitzung des Fakultätsrats der Philosophischen Fakultät vom 05.02.2013 (Sondersitzung)
(2) Bild: Schavan beim Erhalt der Nachricht das Guttenberg vom Amt des Verteidigungsministers zurückgetreten ist.
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