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Freitag, 23. Dezember 2011

Klassenjustitz

"Ein Gericht in Leipzig hat ein viertes Mitglied der kino.to-Bande verurteilt. Der 47-Jährige bekam drei Jahre und fünf Monate Haft. Er hatte einen Server betrieben, von dem die Raubkopien heruntergeladen werden konnten - gegen eine Gebühr flossen die Daten mit höherer Geschwindigkeit."

Deutsche Justiz, wie sie leibt und lebt: Während notorische Komaprügler nach der Verhandlung mit einer laschen Ermahnung an die frische Luft gesetzt werden, sperrt man Leute weg, die vier Millionen Usern täglich ein kostenloses Vergnügen bereiteten, nur deshalb, weil sie die 'Verwertungsmaschine' von ein paar krummnasigen Raffzähnen gestört haben.

So langsam begreife ich was man zu DDR-Zeiten unter 'Klassenjustiz' verstand.

Das Urheberrecht hat seine Berechtigung, solange es den Urheber schützt. Die Herren die hier klagen sind alles andere als 'Urheber', denn die haben in ihren ganzen Leben weder ein Drehbuch geschrieben, noch einen Film gedreht oder vor der Kamera gestanden, geschweige denn ein solches Unternehmen finanziert. Ich wage sogar zu behaupten, das die eigentlichen 'Urheber' vom 'Urheberrecht' am wenigsten partizipieren.

Einen Tag vor Weihnachten muss ich noch mal die Sau rauslassen. Morgen wird lieb gesäuselt. Versprochen!

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(1) Vierte Verurteilung: Mehr als drei Jahre Haft für kino.to-Helfer; SPIEGEL ONLINEt

1 Kommentar:

  1. ße ßähm proßietscher äß ävvery yier: Das Messer hinterrücks in den Buckel, wie bei Gerhard Kaindl, ist "Körperverletzung mit tödlichem Ausgang" - zwei Jahre, wenn ich mich recht entsinne. Die Stiefelspitze vor die Rübe...ein Schelm, wer noch an den Osterhasen und den Rechtsstaat glaubt.
    -Hildesvin-

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