Seiten

Mittwoch, 27. Juni 2012

Beschneidung: Was die Jubelperser übersehen

"Dr. K wurde vom Vorwurf der Körperverletzung zwar freigesprochen. Doch nach dem Urteil des Landgerichts Köln sind Beschneidungen von Kindern aus religiösen Gründen künftig strafbar."

Was zur Beschneidung zu sagen ist, habe ich im „Quasifeministischen Geflenne“ geschrieben.

Nun ist sie in Deutschland verboten. Das dieses Urteil gesellschaftliche Akzeptanz findet und bei Antisemiten und Antiislamisten Begeisterungsstürme auslöst, war vorhersehbar. Die Jubelperser übersehen dabei, dass dieses Urteil nur ein weiteres Glied in der Kette ist, die uns alle knechtet.

Wieder einmal hat man Elternrecht ausgehöhlt und den Staat als Quasivormund über die Kinder eingesetzt. Denn, so die Begründung, der Mensch solle über seine Religionszugehörigkeit erst nach dem Erreichen der gesetzlichen Mündigkeit entscheiden dürfen.

Das heißt, konsequent zu Ende gedacht, dass Eltern kein Recht mehr haben, ihren Nachwuchs religiös zu erziehen. Eine falsche Weltanschauung ist hierzulande schon ein Grund darüber nachzudenken, Eltern das Sorgerecht zu entziehen. Das traditionelle Familienbild hat unsere Alice aus dem Emanzenland ja schon in Nähe des Mutterkreuzes gerückt. Man denke an die „Diskussion“ um Eva Herman.

Die Deutungshoheit über das, was das Beste für die Kinder ist, wird einmal mehr den Eltern entzogen und dem Staat zugeschlagen.

Noch sind wir nicht soweit, aber das damit verfolgte Ziel zeichnet sich einmal mehr am Horizont ab. Säuglinge werden nach ihrer Geburt in eine staatliche Kindergrippe eingewiesen. Über Besuchszeiten und Gesprächsthemen entscheidet das Jugendamt.
___
(1) Beschneidung: Eine dauerhafte und irreparable Veränderung - Inland - FAZ

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen