"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."Wenn man, wie von Voßkuhle und Schäuble intendiert, sich auf den Paragrafen 146 des Grundgesetzes bezieht, um die Übergabe deutscher Souveränitätsrechte an die EU über einen Volksentscheid zu bewerkstelligen, dann verkehrt man den Sinn dieses Absatzes ins glatte Gegenteil: Nachdem das deutsche Volk die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet hat, kann sich Deutschland wie ein Stück Zucker im Tee der EU auflösen.
Ein höchst eigenwillige Interpretation dieses Textes. Ob das die vielzitierten "Väter des Grundgesetzes" so gemeint haben, ist hoch zweifelhaft, wenn man die Äußerungen jener „Väter“ im Ohr hat, die beim GG von einem Besatzungsdiktat sprachen.
Im Grunde will man das deutsche Volk über eine Verfassung abstimmen lassen, die den deutschen Staat zu einem Komödiantenstadl entkernt. Das wäre eine wirklich perfide Absicht, weil sich das Volk per Volksentscheid selber entmachten würde. Der Souverän ist das deutsche Volk, geht die Souveränität flöten, hat das Volk nichts mehr zu sagen.
Man muss bei Merkel und Schäuble auch ganz genau hinhören. Sie nehmen das "Wahlen" genau so wenig in dem Mund, wie das Wörtchen „Demokratie“. Sie sprechen von "multinationalen Organisationen." Damit könnte auch Greenpeace gemeint sein. Oder der IWF. Oder Goldmann Sachs.
___
(1) Art. 146 GG - dejure.org:
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen