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Montag, 28. März 2011

Schizophrene Freude

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat sich für das Kruzifix entschieden. Bei den Rechten und Katholiken herrscht seitdem eitel Sonnenschein.

Das ist gelinde schizophren. Hat die gleiche Klientel die Zuständigkeit eben dieses Gerichtshofes als Anmaßung empfunden, als eine niedere Instanz desselben Gerichtes die öffentliche Präsenz des Kreuzes verbot.

Was nun? Bei ungenehmen Urteilen ist das Gericht illegitim, bzw. nicht zuständig, während man das Urteil im umgekehrten Fall freudig begrüßt und seine Zuständigkeit stillschweigend anerkennt?

Der EGFM ist überflüssig und damit unzuständig, da die Menschenrechte in den Verfassungen der Mitgliedstaaten in Bürgerrecht gegossen sind. Eine übergeordnete Instanz ist schlicht nicht notwendig oder nur dort, wo rechtlich ungeregelte Konflikte zwischen Mitgliedstaaten in Menschenrechtsfragen auftreten. Der EGFM hat sich nicht in die Jurisdiktion der Mitgliedsstaaten einzumischen.

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