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Mittwoch, 1. Februar 2012

Die 'Menschelrechte'

Die Überschrift ist kein Schreibfehler, wird heute doch so oft 'gemenschelt', wie Anno das Vaterunser gemurmelt in der Mittelzeit. Man kommt nicht mehr durchs Dorf, ohne das sich unterwegs mindestens ein dummer Bauer auf die 'Menschelrechte' beruft, obwohl er die nicht gelesen hat. Er weiß nur das er Menschenrechte hat und sei es nur das, sich jeden Tag sinnlos zu besaufen. Schön das Menschen Rechte haben. Folglich haben 'Unmenschen' keine. Zum Beispiel Terroristen und Nazis. Warum regt sich also jemand über Guantanamo oder Abu-Ghuraib auf?

Alle Menschen sind frei, heißt es gleich im Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der, na sie wissen schon. Im Umkehrschluss heißt das natürlich, dass alle Personen die unfrei sind, auch keine Menschenrechte mehr haben, auf die sie sich berufen könnten. Dumm gelaufen. Ja gut, es heißt 'geboren', 'frei geboren'. Es muss nicht so bleiben. Frei ist man ergo nur im Augenblick seiner Geburt. Was hernach passiert, dass deckt Artikel 1 gar nicht ab, sondern Artikel 3, indem es heißt, das jeder Mensch das Recht auf Freiheit hat. Wer das Recht nicht hat, weil im Knast sitzt, fällt folglich nicht unter die Erklärung und ist somit auch kein Mensch, womit wir wieder beim Ausgangspunkt angelangt wären. Merke: Rechte hat man nur, wenn man sie nicht braucht.

Noch so ein Halbsatz aus dem 1. Artikel: 'Sie (die Menschen A.d.R.) sind mit Vernunft und Gewissen begabt...' Hört, hört: begabt. Sie müssen also keine Vernunft und kein Gewissen besitzen, sie müssen nur begabt sein, solche Eigenschaften zu entwickeln, um gemenschelt zu werden. Jede gerade befruchtete Eizelle im Mutterleib ist dazu begabt, ist folglich Mensch und besitzt deshalb Rechte. Aber halt, 'Menschen' sind nur die, die auch 'geboren' wurden. Sind eigentlich Idioten, Schwachsinne und Demente auch Menschen? Die wurden zwar geboren, aber 'begabt'sind sie mit Sicherheit nicht oder nicht mehr. Merke: Nicht jeder, der so aussieht, ist auch ein Mensch. Er muss begabt sein. Er muss geboren sein. Und er muss ein Gewissen - nein, muss er nicht. Merke: Menschen ohne Gewissen, sind keine Unmenschen.

Wusste der geneigte Leser eigentlich, das die Menschenrechte nicht gelten, wenn sie 'in Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden'? Steht genauso im 3. Paragrafen des 29. Artikels. Was die Ziele der UN sind - bestimmt wer? Womit wir erneut beim ersten Absatz dieses Textes wären.

Bei wem der Groschen jetzt noch nicht gefallen ist, der darf 'weitermenscheln'.



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