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Freitag, 2. März 2012

Sondersteuer für kinderlose Frauen

"Die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Dorothee Bär, hat Forderungen nach einer Sonderabgabe für Menschen ohne Kinder verteidigt. Es handle sich dabei nicht um eine „Strafsteuer für Kinderlose“. Bedauerlicherweise stimmen auch zahlreiche Katholiken in diesen Chor der Steuererhöher ein."

Auch wenn der Staat neue Einnahmequellen sucht, macht ein Sondersteuer für Kinderlose durchaus Sinn. Allerdings wäre das eine Steuer, die nur für Frauen zu erheben wäre. Frauen können heute selbst entscheiden, ob sie Nachwuchs wollen oder nicht. Ein Mitbestimmungsrecht des Mannes sieht das Gesetz nicht vor. Folglich kann der Mann für Kinderlosigkeit nicht verantwortlich gemacht werden, die Wahlfreiheit liegt allein beim Weib.

Ein Strafsteuer für Kinderlosigkeit träfe Lesben ebenso, wie Homosexuelle. Eine solche Steuer wäre eine klare Diskriminierung heute anerkannter Lebensweisen, deren Kinderlosigkeit in der Natur solcher Beziehungen liegt. Ein anderes Problem wären die Unfruchtbaren. Will man die dafür bestrafen, weil sie behindert geboren wurden? Von anderen Krankheiten, die einem Kinderwunsch im Wege stehen, ganz zu schweigen. Was ist mit denen, die deshalb nie zu Paarung kommen, weil sie hässlich sind?

Die deutsche Rente ruht auf dem Umlageverfahren. Die Kinder zahlen im Alter die Rente für ihre Eltern. Das ist eine jahrtausendealte Tradition, die Adenauer auf die staatlich ausgezahlte Rente transformierte. Wer früher keine Kinder hatte, der hatte auch keine Rente. Dessen Los war das Armenheim. Tradiert man das auf das moderne Rentensystem, wären kinderlose Frauen nicht rentenberechtigt. Bei einem Kind bekäme sie die halbe, bei zwei Kindern die volle Rente. Wer mehr Kinder großzieht bekäme einen Bonus, wer abtreibt oder Kondome fordert, einen Malus. Das wäre, nach heutigen Maßstäben, Gerechtigkeit.
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(1) Diskussion über Sondersteuer für Kinderlose geht weiter

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