Seiten

Montag, 2. April 2012

Kriminelle Finanzbeamte: Abschieben! Sofort!

"Die Schweizer Haftbefehle gegen drei deutsche Steuerfahnder erhitzen in Deutschland die Gemüter. Während Politiker um die Rechtmäßigkeit des Vorgehens und das geplante Steuerabkommen streiten, kommt heraus: Die Schweiz setzt auf Rechtshilfe aus Deutschland."1
Der Eingang zum hiesigen Finanzamt

Deutsche Beamte brechen auf Schweizer Boden Schweizer Recht, indem sie gestohlene Daten kaufen, denen das Schweizer Bankgeheimnis besonderen Rechtsschutz gewährt. Schlimmer, die deutschen Finanzbüttel stiften dubiose Personen zum Datendiebstahl an und verstoßen damit aktiv gegen eine Urteil des BVerfGG, das solches Handeln ausdrücklich untersagt und als rechtswidrig brandmarkt.2

Das die Finanzbeamten persönlich haften, steht nach dem Nürnberger Kriegsverbrechertribunal und den "Mauerschützenprozessen" gänzlich außer Frage: Keine Person kann sich bei der Ausübung eines Verbrechens auf einen, wie auch immer gearteten, "Befehlsnotstand" berufen. Befehle, die geltendes Recht brechen, sind zu verweigern. Ansonsten macht man sich strafbar. Selbst dann, wenn man die Straftat als solche verkennt und man ein reines Gewissen zu haben glaubt.

Das deutsche Steuerrecht ist kriminell genug, wir brauchen keine Finanzbeamten mit krimineller Energie, die private Daten ausschnüffeln, in Computer einbrechen oder Gangster anheuern, um sich Daten zu beschaffen. Deutschland ist ein steuerrechtlicher Alptraum, wohl auch deshalb, weil es das einzige Land der Welt ist, in dem Parten gewählt werden, die Steuererhöhungen versprechen. Die deutsche Dämlichkeit des deutschen Michels kennt keine Grenzen.
___
(1) Haftbefehl gegen drei Steuerfahnder: Schweiz erbittet im Steuerstreit Rechtshilfe von Deutschland; FOCUS Online
(2) BVerfGG; 2 BvR 2101/09

1 Kommentar:

  1. Unter Berufung auf das Nürnberger Kriegsverbrechertribunal sollte Peer Steinbrück wegen der Planung eines Angriffskrieges eingebuchtet werden, wollte er doch gegen die "Apachen" aus der Schweiz mit der Kavallerie vorgehen. Konsequenterweise erfordert dies die Auslieferung nach Den Haag.
    SPD, Grüne, Linke und große Teile der CDU/CSU erfüllen ohnehin die Merkmale einer kriminellen Vereinigung und gehören verboten. Verfahren gegen die F.D.P. könnten wegen der Selbstauflösung dieser Organisation dabei unter Amnestie fallen.

    AntwortenLöschen