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Samstag, 11. Juni 2011

Wie das BVG die Verfassung abschafft

Das Bundesverfassungsgericht will Anfang Juli über die Griechenlandhilfen verhandeln. Geklagt haben die Euro-Skeptiker Joachim Starbatty, zusammen mit Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling und Karl Albrecht Schachtschneider sowie Dieter Spethmann.1

Der Erfolg der Klage ist zweifelhaft, weil das Bundesverfassungsgericht sowohl dem Maastricht-, wie auch dem Lissabon-Vertrag zugestimmt, damit große Teile der deutschen Souveränität aufgegeben hat und das Grundgesetz sinnlose Geldverschwendung nicht verbietet. Das BVG wird den Rettungsschirm durchwinken, alles andere wäre eine echte Überraschung.

Es gehört zu den absonderlichen Merkwürdigkeiten der deutschen Gesellschaft, dass ein Gericht welches über die Einhaltung der Verfassung wachen soll, diese, wenn schon nicht de jure, so doch de facto sukzessive abschafft. Denn praktisch bedeutet die sich abzeichnende Entwicklung das der Bundestag die Hoheit über seinen Haushalt verliert und man in fiskalischen Fragen als deutsche Trachtentruppe nach den Pfeifen in Brüssel tanzen muss.

Wie wenig sich anderseits die Politik um Urteile der roten Roben schert, zeigt der Umgang des Bundestages mit einem anderen Urteil, denn Ende dieses Monats läuft die Frist für eine verfassungskonforme Änderung des deutschen Wahlrechts ab, ohne das ein neues Wahlgesetz auf der Agenda des Bundestages steht.2 Es geht um das Verhältnis von Erst- und Zweitstimmen, weil sich erstmals die Möglichkeit abzeichnet, dass einer Mehrheit der Zweitstimmen eine Mehrheit der Erststimmen gegenüberstehen könnte, so das eine Partei, die weniger Zweitstimmen erhält, trotzdem alle Wahlkreise direkt gewinnt und mit wesentlichen mehr Abgeordneten einzieht als die Wahlgewinner nach Zweitstimmen. Heraus käme eine handfeste Staatskrise. Die Politiker scheint das nicht zu kümmern.
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(1)Karlsruhe verhandelt über Klage gegen EU-Rettungsschirm; FAZ.NET
(2) Wer siegt, hat noch lange nicht gewonnen; FAZ.NET

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